Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fort- und Weiterbildungen der Naturschule Deutschland e.V.

Diese AGB gelten für alle Fort- und Weiterbildungen der Naturschule Deutschland e.V. (infolge Naturschule), auch für Kurse, die in Kooperation mit einem anderen Bildungsträger (infolge Kooperationspartner) stattfinden.

  1. Anmeldung und Anzahlung
    Die Anmeldung des/der Teilnehmenden hat schriftlich auf den dafür vorgesehenen Anmeldeformularen zu erfolgen. Bei Weiterbildungen und mehrteiligen Fortbildungen ist sie erst dann verbindlich, wenn der/die Teilnehmende eine Anzahlung gemäß Anmeldeformular auf das Konto der Naturschule bzw. des für die finanzielle Abwicklung zuständigen Kooperationspartners überwiesen bzw. dem Kooperationspartner ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat und wenn mit der Anmeldung die Zahlungsvereinbarung für die Zahlung des Restbetrags laut Anmeldeformular getroffen wurde.

    Der Vertrag zwischen dem/der Teilnehmenden und der Naturschule bzw. dem Kooperationspartners kommt nach der Anmeldung durch schriftliche Erklärung der Naturschule bzw. des Kooperationspartners zustande. Die Annahme erfolgt, wenn die genannten Erklärungen unterschrieben vorliegen und keine sonstigen Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.

    Kommt der Vertrag nicht zustande oder sagt die Naturschule eine Veranstaltung ab, werden geleistete Anzahlungen zurückerstattet.

  2. Gesamtkosten
    Die aktuell gültigen Preise sind der Website und den Printmedien der Naturschule sowie den Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die mit der Anmeldung getroffene Zahlungsvereinbarung ist verbindlich. Falls der/die Zahlende bzw. Rechnungsempfänger*in nicht der/die Teilnehmende selbst ist, muss dies bei der Anmeldung schriftlich mit der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner geklärt worden sein. Der/Die Teilnehmende bleibt auch bei einer kompletten oder teilweise Zahlung der Kursgebühr durch Dritte (z.B. Arbeitgeber, öffentliche Mittel, Bildungsprämie u.ä.) gegenüber der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner verantwortlich für die komplette Bezahlung der Kursgebühr, wenn diese Zahlung durch Dritte aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgt.

  3. Kursgebühren bei Weiterbildungen und mehrteilige Fortbildungen
    Soweit nicht anders mit einem Kooperationspartner der Naturschule vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen:

    - Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung zu leisten, deren Höhe dem jeweiligen Anmeldeformular zu entnehmen ist. Der Restbetrag wird in monatlichen Raten per SEPA-Lastschrift von einem vom Rechnungsempfänger zu benennenden Konto jeweils zu den auf dem Anmeldeformular genannten Terminen abgebucht.

    - Ist eine SEPA-Lastschrift nicht einlösbar und wird von der Bank mittels Rücklastschrift zurückgewiesen (z.B. wegen mangelnder Deckung des Kontos oder falsch angegebener Bankverbindung), behält sich die Naturschule bzw. der Kooperationspartner vor, den erneuten Einzug einschließlich der von der Bank erhobenen Gebühren für die Rücklastschrift mit einer verkürzten Frist von fünf Kalendertagen per Email anzukündigen und durchzuführen. Bei Verzug einer Rate länger als vier Wochen oder von mehr als einer Rate wird der Gesamtrestbetrag sofort fällig.

  4. Kursgebühren bei ein- bis dreitägigen Fortbildungen
    Bei ein- bis dreitägigen Fortbildungen wird der Gesamtbetrag umgehend nach Ende der Veranstaltung, frühestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung, vom vereinbarten Konto per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der genaue Termin der Abbuchung wird dem/der Teilnehmenden auf der Rechnung mitgeteilt. Ist die SEPA-Lastschrift nicht einlösbar und wird von der Bank mittels Rücklastschrift zurückgewiesen (z.B. wegen mangelnder Deckung des Kontos oder falsch angegebener Bankverbindung) behält sich die Naturschule vor, den erneuten Einzug einschließlich der von der Bank erhobenen Gebühren für die Rücklastschrift mit einer verkürzten Frist von fünf Kalendertagen per Email anzukündigen und durchzuführen.

  5. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
    Die angegebenen Kosten werden von dem/der Teilnehmenden in der Regel bar vor Ort entrichtet. Sie sind auch dann fällig, wenn der/die Teilnehmende nicht zur Veranstaltung erscheint oder diese Leistungen aus anderen Gründen nicht in Anspruch nimmt.

  6. Leistungen
    Die von der Naturschule angebotenen Leistungen ergeben sich aus der Website und den aktuellen Printmedien der Naturschule. Die Naturschule behält sich Änderungen der terminlichen oder inhaltlichen Leistungen vor, ebenso die Auswahl der Dozenten*innen und des Seminarortes. In Einzelfällen kann es zu Änderungen eines Termins, eines Seminarorts oder eines Dozenten / einer Dozentin kommen. Dies versucht die Naturschule nach Möglichkeit zu vermeiden. Sollte es dennoch nötig sein, werden die Angemeldeten über die Änderungen umgehend informiert. Eigene Buchungen der Teilnehmenden (z.B. nicht stornierbare Zugtickets oder Unterkünfte) geschehen auf ihr eigenes Risiko. Sollten solche Buchungen aufgrund einer Ortsverlegung oder Terminverschiebung nicht genutzt werden können, kommt die Naturschule nicht für entstandene Kosten auf.

    Nicht von den Leistungen umfasst sind Versicherungen der Teilnehmer*innen, auch wenn sie von der Naturschule empfohlen werden; hierfür ist der/die Teilnehmende selbst verantwortlich.

    Der/Die Teilnehmende nimmt an den Kursen auf eigene Verantwortung teil und versichert mit dem Vertragsabschluss, dass er/sie physisch und psychisch in der Lage ist, das Angebot wahrzunehmen. Fragen oder Unsicherheiten diesbezüglich klärt der/die Teilnehmende im Zuge der Anmeldung mit der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner.

    Ein Anspruch auf Ersatzveranstaltungen z.B. wg. krankheitsbedingter Abwesenheit des/der Teilnehmenden besteht nicht.

  7. Haftung
    Die Naturschule verpflichtet sich, die jeweiligen Veranstaltungen gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen. Die Haftung der Naturschule für Personen- oder Sachschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  8. Rücktritt/Kündigung bzgl. Weiterbildungen, mehrteilige Fortbildungen
    Der/Die Teilnehmende kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich kundzutun, der Rücktrittsgrund ist auf Verlangen nachzuweisen. Wird der Rücktritt

    - vor dem Anmeldeschluss erklärt (entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Naturschule bzw. beim Kooperationspartner), so erhält der/die Teilnehmende die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 25,00 zurück.

    - nach dem Anmeldeschluss, aber vor Kursbeginn erklärt, erhält der/die Teilnehmende die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 zurück, wenn ein/e Ersatzteilnehmende/r gefunden wird. Wird kein Ersatz gefunden, wird die Anzahlung einbehalten.

    - ab Kursbeginn bis eine Woche nach Kursbeginn erklärt, so wird die Anzahlung einbehalten.

    - ab der zweiten Woche nach Kursbeginn erklärt, so wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

    Falls der Naturschule für die Nutzung der Seminarhäuser (Aufenthalt, Übernachtung, Verpflegung) Kosten entstanden sind oder noch entstehen werden, werden diese dem/der zurückgetretenen Teilnehmenden in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt. Dies gilt gleichermaßen bei Absage einzelner Termine.

  9. Rücktritt/Kündigung bzgl. Ein- bis dreitägige Fortbildungen
    Der/Die Teilnehmende kann aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich kundzutun. Wird er

    - vor dem Anmeldeschluss erklärt (entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Naturschule), ist eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 fällig

    - nach dem Anmeldeschluss erklärt, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00  fällig, wenn ein/e Ersatzteilnehmende/r gefunden wird. Wird kein Ersatz gefunden, wird die komplette Kursgebühr in Rechnung gestellt

    Falls der Naturschule für die Nutzung der Seminarhäuser (Aufenthalt, Übernachtung, Verpflegung) Kosten entstanden sind, werden diese dem/der zurückgetretenen Teilnehmenden in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt.

  10. Die Naturschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
    I) die Mindestteilnehmerzahl laut Ausschreibung nicht erreicht wird, oder
    II) der/die Dozent/in ausfällt und nicht ersetzt werden kann (gilt nur für Fortbildungen), oder
    III) höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung aus Sicht der Naturschule als unverantwortlich erscheinen lässt.

    Tritt die Naturschule vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurück, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet; weitere Ansprüche entstehen nicht.

    Tritt die Naturschule nach Beginn des Kurses zurück, so werden in den Fällen II und III die bisher bezahlten Kosten einbehalten bzw. bleiben fällig, die zukünftig fälligen Kosten erlöschen.

    Die Naturschule kann den Vertrag kündigen, ohne Fristen beachten zu müssen, und den/die Teilnehmende/n von der Veranstaltung ausschließen, wenn er/sie die Veranstaltung in nicht unerheblichem Maße stört oder in anderer Weise die Verwirklichung des Kurszieles gefährdet. In diesem Fall sind die vollen Teilnahmegebühren vom dem/von der Teilnehmenden zu tragen.

  11. Konzeptionsschutz
    Die Fort- und Weiterbildungen “Naturpädagogik”, “Facherzieher*in für Natur- und Waldpädagogik”, “Kräuterpädagogik” sowie “Tourenleiter*in für Natur und Landschaft” wurden von der Naturschule entwickelt und werden nur von dieser angeboten. Der/Die Teilnehmende verpflichtet sich, die ihm durch die Veranstaltungen bekannt gewordene Konzeption dieser Weiterbildungen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Zuwiderhandlungen, insbesondere durch eigene Veranstaltungen des/der Teilnehmenden auf Grundlage der o.g. Konzeptionen werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von € 15.000,00 pro Zuwiderhandlung geahndet.

  12. Bescheinigungen Weiterbildungen
    Der/Die Teilnehmende erhält während bzw. nach Beendigung der Weiterbildung von der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner folgende Rechnungen und Bescheinigungen:

    - Eine Rechnung über die Teilnahmegebühren bzw. eine Bestätigung über die bezahlte Gebühr.

    - Bescheinigungen über gezahlte Unterkunfts- und Verpflegungskosten, sofern diese nicht vom Seminarhaus selbst ausgestellt wurden.

    - Eine ausführliche Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat (bei erfüllten Voraussetzungen - siehe Bedingungen für den Erhalt auf den jeweiligen Anmeldeunterlagen sowie bei vollständig abgeschlossener Bezahlung aller Kurskosten).

    Zum Erwerb eines Zertifikates innerhalb der Weiterbildungen der Naturschule Deutschland e.V. sind die Seminartage vollständig wahrzunehmen. Die maximale Fehlzeit beträgt ein komplettes Seminar oder zwei einzelne Seminartage. Wird die zulässige Fehlzeit aus triftigen Gründen überschritten, können in Ausnahmefällen nach Absprache verpasste Seminare an einem unserer Kursstandorte nachgeholt werden. Auf aktive Nachfrage seitens des*r Teilnehmer*in werden maximal zwei Mal Termine für ein kostenpflichtiges Nachholen des verpassten Seminars angeboten, danach erlischt der Anspruch auf die Ausstellung des Zertifikates. Der/Die Teilnehmer*in muss die Fehlzeiten innerhalb von zwei Jahren ausgleichen.

  13. Bescheinigungen Fortbildungen (mehrteilige und ein- bis dreitägige)
    Der/Die Teilnehmende erhält am Ende der Fortbildung folgende Rechnungen und Bescheinigungen:

    - Eine Rechnung über die Teilnahmegebühren.

    - Eine Bescheinigung über gezahlte Unterkunftskosten, sofern diese nicht vom Seminarhaus selbst ausgestellt wurde.

    - Eine Teilnahmebescheinigung.

    Für eine erneute Ausstellung der oben genannten Bescheinigungen sowie die Ausstellung darüber hinaus gehender Bestätigungen und/oder Bescheinigungen wird jeweils eine Verwaltungsaufwandspauschale in Höhe von € 15,00 erhoben. 

  14. Datenschutz
    Wir erheben und speichern bei einer Anmeldung zu einer Veranstaltung die personenbezogenen Daten, die für die Kursabwicklung und eine funktionierende Kommunikation mit Ihnen erforderlich sind: Vorname, Name, Postanschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Geburtsdatum, Beruf sowie Bankverbindung (letztere nur, wenn die Bezahlung der Kursgebühr über uns abgewickelt wird). Über die von dir angegebenen Kontaktdaten lassen wir dir alle Informationen zur Veranstaltung zukommen, zu der Du dich angemeldet hast. Wenn die Veranstaltung mit einem in der Ausschreibung genannten Kooperationspartner durchgeführt wird, geben wir an diesen die für die Abwicklung relevanten persönlichen Daten weiter. Eine Nutzung für weitere Zwecke erfolgt nicht. Bitte beachte in diesen Fällen auch die Datenschutzerklärung des Kooperationspartners.

    Bezüglich aller Verwendungen, die darüber hinausgehen, fragen wir dich immer gesondert um deine Einwilligung, die du freiwilligst erteilen kannst. Das betrifft z.B.

    - die Weitergabe deiner Kontaktdaten an andere Teilnehmende, um Absprachen bzgl. der Anreise zu ermöglichen.

    - den Wunsch, unseren Newsletter zu abonnieren oder regelmäßig Veranstaltungshinweise per Email zu erhalten oder unser gedrucktes Jahresprogramm.

    - die Nutzung von Fotos aus den Kursen für künftige Ausschreibungen (unsere Website, Flyer, Kursbeschreibungen, Newsletter).

  15. Rechtswahl und Gerichtsstand

    - Auf das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmenden und Naturschule findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

    - Ein/e Teilnehmende/r kann die Naturschule nur an deren Sitz verklagen.

    - Für Klagen der Naturschule gegen eine/n Teilnehmende/n ist der Wohnsitz des/der Teilnehmenden maßgeblich. Liegt dieser im Ausland oder ist er zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht festzustellen, wird als Gerichtsstand Freiburg i.Br. vereinbart.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Ferienprogramm der Naturschule Deutschland e.V.

Diese AGB gelten für alle Ferienangebote der Naturschule Deutschland e.V. (infolge Naturschule).

  1. Anmeldung
    Die Anmeldung des/der Teilnehmers/-in hat schriftlich auf den dafür vorgesehenen Anmeldeformularen zu erfolgen. Sie ist verbindlich, wenn mit der Anmeldung eine Zahlungsvereinbarung für den Einzug der Kursgebühr mittels SEPA-Lastschrift getroffen wurde oder der komplette Teilnehmerbetrag auf das Konto der Naturschule überwiesen worden ist. Sollte bei dem anzumeldenden Kind/Jugendlichen irgendwelche Besonderheiten (wie Krankheiten, Allergien, Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen, oder andere Einschränkungen) vorliegen, teilt das der/die Erziehungsberechtigte mit der Anmeldung der Naturschule ausdrücklich mit. Der Vertrag zwischen der/dem Erziehungsberechtigten und der Naturschule kommt nach der Anmeldung durch schriftliche Erklärung der Naturschule in Form einer Anmeldebestätigung per Email zustande. Das Reservieren eines Platzes ist möglich. Ist innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Anmeldung mit Zahlungsvereinbarung bei der Naturschule eingegangen, wird die Reservierung gelöscht.

  2. Kosten
    Siehe aktuelles Programm. Geschwisterkinder erhalten 10% Ermäßigung. Der Betrag wird umgehend nach Ende der Veranstaltung, frühestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung, vom vereinbarten Konto per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der genaue Termin der Abbuchung wird dem/der Teilnehmer/in auf der Rechnung mitgeteilt.
    Ist die SEPA-Lastschrift nicht einlösbar und wird von der Bank mittels Rücklastschrift zurückgewiesen (z.B. wegen mangelnder Deckung des Kontos oder falsch angegebener Bankverbindung) behält sich die Naturschule vor, den erneuten Einzug einschließlich der von der Bank erhobenen Gebühren für die Rücklastschrift mit einer verkürzten Frist von fünf Kalendertagen per Email anzukündigen und durchzuführen.

  3. Leistungen
    Die von der Naturschule angebotenen Leistungen ergeben sich aus dem aktuellen Programm. Nicht von den Leistungen umfasst sind Versicherungen der Teilnehmer*innen, auch wenn sie von der Naturschule empfohlen werden; hierfür ist der/die Teilnehmer/in selbst verantwortlich. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung, z.B. wg. krankheitsbedingter Abwesenheit, besteht nicht.

  4. Haftung
    Der/Die Erziehungsberechtigte überträgt die Aufsichtspflicht mit allen verbundenen Rechten an das verantwortliche Mitarbeiterteam der Veranstaltung.
    Die Naturschule verpflichtet sich, die jeweiligen Veranstaltungen gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen. Die Haftung der Naturschule für Personen- oder Sachschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden infolge mangelnder Information der Naturschule von Seiten des/der Erziehungsberechtigten über Besonderheiten des Kindes übernimmt der/die Erziehungsberechtigte die Verantwortung und Haftung.

  5. Rücktritt/Kündigung
    Lässt höhere Gewalt die Durchführung oder Fortsetzung einer Veranstaltung aus Sicht der Naturschule als unverantwortlich erscheinen, kann sie den Vertrag ohne die Beachtung von Fristen kündigen. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
    Dies gilt auch bei einer Absage der Veranstaltung aufgrund von kurzfristiger Erkrankung der Freizeitleitung oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl.

    Der/Die Erziehungsberechtigte kann aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten. Wird der Rücktritt

    - vor dem Anmeldeschluss erklärt, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 berechnet.

    - nach dem Anmeldeschluss und bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn erklärt, sind 50% der Kursgebühr fällig.

    - später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erklärt, ist die volle Kursgebühr fällig.

    Kann in den Fällen b, und c ein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt werden, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 berechnet.

    Der/Die Erziehungsberechtigte ermächtigt die Freizeitleitung, das Kind bei groben Verstößen gegen die Freizeitenordnung auf Kosten des/der Erziehungsberechtigten, nach vorheriger telefonischer Rücksprache, nach Hause zu schicken oder von dem/der Erziehungsberechtigten abholen zu lassen. Ein Anspruch auf teilweise oder komplette Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht.

    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die bei kurzfristiger Absage aufgrund einer Erkrankung des Kindes die Kosten teilweise übernimmt. Nähere Informationen erhältst du auf Nachfrage im Büro der Naturschule.

  6. Datenschutz
    Wir erheben und speichern bei einer Anmeldung zu einer Freizeit die personenbezogenen Daten, die für die Kursabwicklung und eine funktionierende Kommunikation mit Ihnen erforderlich sind: Vorname und Name des Kindes sowie des/der Erziehungsberechtigten, Postanschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Geburtsdatum des Kindes sowie Bankverbindung. Über die von die angegebenen Kontaktdaten lassen wir die alle Informationen zur Veranstaltung zukommen, zu der du dich angemeldet hast.

    Über alle Verwendungen, die darüber hinausgehen, fragen wir dich im Zuge der Anmeldung gesondert um deine Einwilligung, die Sie freiwillig erteilen können. Das betrifft z.B.

    - die Weitergabe deiner Kontaktdaten an andere Erziehungsberechtigte, um Absprachen bzgl. der Anreise zu ermöglichen.

    - den Wunsch, auch im Folgejahr unser gedrucktes Ferienprogramm zu erhalten.

    - die Nutzung von Fotos der Kinder aus den Freizeiten für künftige Ausschreibungen (unsere Website und unser gedruckter Flyer).

    - den Wunsch, unseren Newsletter zu abonnieren.

  7. Rechtswahl und Gerichtsstand

    - Auf das Vertragsverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Naturschule findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

    - Ein/e Erziehungsberechtigte/r kann die Naturschule nur an deren Sitz verklagen.

    - Für Klagen der Naturschule gegen eine/n Erziehungsberechtigte/n ist der Wohnsitz des/der Erziehungsberechtigte/n maßgeblich. Liegt dieser im Ausland oder ist er zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht festzustellen, wird als Gerichtsstand Freiburg i.Br. vereinbart.