Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fort- und Weiterbildungen der Naturschule Deutschland e.V.
Diese AGB gelten für alle Fort- und Weiterbildungen der Naturschule Deutschland e.V. (infolge Naturschule), auch für Kurse, die in Kooperation mit einem anderen Bildungsträger (infolge Kooperationspartner) stattfinden und die ab 2026 starten (Kurse, die bis Ende 2025 beginnen, siehe die AGB weiter unten).
1. Anmeldung/Anzahlung
Die Anmeldung des*der Teilnehmenden hat schriftlich auf den dafür vorgesehenen Anmeldeformularen/Onlineformularen zu erfolgen.
Der Vertrag zwischen dem*der Teilnehmenden und der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner wird mit der schriftlich erteilten Anmeldebestätigung verbindlich und es entsteht eine Zahlungspflicht. Die Annahme erfolgt, wenn die Anmeldeunterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen und keine sonstigen Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.
Bei Weiterbildungen und mehrteiligen Fortbildungen ist mit der Anmeldebestätigung eine Anzahlung gemäß Kursbeschreibung/Anmeldeformular fällig. Diese muss auf das Konto der Naturschule bzw. des für die finanzielle Abwicklung zuständigen Kooperationspartners überwiesen werden oder wird bei Erteilung eines entsprechenden Lastschriftmandats von der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner eingezogen.
Kommt der Vertrag nicht zustande oder sagt die Naturschule eine Veranstaltung ab, werden geleistete Zahlungen zurückerstattet.
2. Widerrufsrecht
Personen, die sich online zu einem unserer Kurse anmelden und Verbraucher*in im Sinne des § 13 BGB sind (= Privatpersonen, deren Onlinekauf weder ihrer beruflichen noch gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu: Binnen 14 Tagen ab Erhalt der Anmeldebestätigung kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Naturschule Deutschland e.V., Habsburgerstr. 9,79104 Freiburg, info(at)naturschule.de mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung über den Widerruf informiert werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines Widerrufs erstatten wir alle geleisteten Zahlungen spätestens binnen 14 Tagen ab Eingangs des Widerrufs zurück. Die Rückzahlung erfolgt auf demselben Zahlungsweg, der bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde.
2a. Ausschluss des Widerrufsrechts bei kurzfristiger Anmeldung
Wenn der Kursbeginn innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist liegt, wird mit der Anmeldung ausdrücklich zugestimmt, dass das Widerrufsrecht mit Beginn des Kurses erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).
3. Gesamtkosten
Die aktuell gültigen Preise sind der Website und den Printmedien der Naturschule sowie den Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die mit der Anmeldung getroffene Zahlungsvereinbarung ist verbindlich. Falls der*die Zahlende bzw. Rechnungsempfänger*in nicht der*die Teilnehmende selbst ist, muss dies bei der Anmeldung schriftlich mit der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner geklärt worden sein. Der*die Teilnehmende bleibt auch bei einer kompletten oder teilweisen Zahlung der Kursgebühr durch Dritte (z.B. Arbeitgeber, öffentliche Mittel, Bildungsprämie u.ä.) gegenüber der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner verantwortlich für die komplette Bezahlung der Kursgebühr, wenn diese Zahlung durch Dritte aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgt.
3a. Kursgebühren bei Weiterbildungen und mehrteilige Fortbildung „Natürlich verbunden“
Soweit nicht anders mit einem Kooperationspartner der Naturschule vereinbart (siehe Anmeldeunterlagen) gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung zu leisten, deren Höhe der Kursbeschreibung auf der Website/dem Anmeldeformular zu entnehmen ist. Der Restbetrag wird als Einmalzahlung überwiesen oder in monatlichen Raten vom vereinbarten Konto per SEPA-Lastschrift zu den in der Kursbeschreibung/auf dem Anmeldeformular genannten Terminen eingezogen.
Ist eine SEPA-Lastschrift nicht einlösbar und wird von der Bank mittels Rücklastschrift zurückgewiesen (z.B. wegen mangelnder Deckung des Kontos oder falsch angegebener Bankverbindung), behält sich die Naturschule bzw. der Kooperationspartner vor, den erneuten Einzug einschließlich der von der Bank erhobenen Gebühren für die Rücklastschrift mit einer verkürzten Frist von 5 Kalendertagen per E-Mail anzukündigen und durchzuführen. Bei Verzug einer Rate länger als 4 Wochen oder von mehr als einer Rate wird der Gesamtrestbetrag sofort fällig.
3b. Kursgebühren bei Fortbildungen
Bei Fortbildungen wird der Gesamtbetrag umgehend nach Ende der Veranstaltung in Rechnung gestellt und anschließend vom vereinbarten Konto per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der genaue Termin der Abbuchung wird dem*der Teilnehmenden auf der Rechnung mitgeteilt. Ist die SEPA-Lastschrift nicht einlösbar und wird von der Bank mittels Rücklastschrift zurückgewiesen (z.B. wegen mangelnder Deckung des Kontos oder falsch angegebener Bankverbindung) behält sich die Naturschule vor, den erneuten Einzug einschließlich der von der Bank erhobenen Gebühren für die Rücklastschrift mit einer verkürzten Frist von 5 Kalendertagen per E-Mail anzukündigen und durchzuführen.
3c. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die angegebenen Kosten werden von dem*der Teilnehmenden in der Regel bar vor Ort entrichtet. Sie sind auch dann fällig, wenn der*die Teilnehmende nicht zur Veranstaltung erscheint oder diese Leistungen aus anderen Gründen nicht in Anspruch nimmt.
4. Leistungen
Die von der Naturschule angebotenen Leistungen ergeben sich aus der Website und den aktuellen Printmedien der Naturschule. Die Naturschule behält sich Änderungen der terminlichen oder inhaltlichen Leistungen vor, ebenso die Auswahl der Dozierenden und des Seminarortes. In Einzelfällen kann es zu Änderungen eines Termins, eines Seminarorts oder eines Dozierenden kommen. Dies versucht die Naturschule nach Möglichkeit zu vermeiden. Sollte es dennoch nötig sein, werden die Angemeldeten über die Änderungen informiert. Eigene Buchungen der Teilnehmenden (z.B. nicht stornierbare Zugtickets oder Unterkünfte) geschehen auf eigenes Risiko. Sollten solche Buchungen aufgrund einer Ortsverlegung oder Terminverschiebung nicht genutzt werden können, kommt die Naturschule nicht für entstandene Kosten auf.
Nicht von den Leistungen umfasst sind Versicherungen der Teilnehmenden, auch wenn sie von der Naturschule empfohlen werden; hierfür ist der*die Teilnehmende selbst verantwortlich.
Der*die Teilnehmende nimmt an den Kursen auf eigene Verantwortung teil und versichert mit dem Vertragsabschluss, dass er*sie physisch und psychisch in der Lage ist, das Angebot wahrzunehmen. Fragen oder Unsicherheiten diesbezüglich klärt der*die Teilnehmende im Zuge der Anmeldung mit der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner.
Ein Anspruch auf Ersatzveranstaltungen z.B. wg. krankheitsbedingter Abwesenheit des*der Teilnehmenden besteht nicht.
5. Haftung
Die Naturschule verpflichtet sich, die jeweiligen Veranstaltungen gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen. Die Haftung der Naturschule für Personen- oder Sachschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Rücktritt/Kündigung
6a. Weiterbildungen, mehrteilige Fortbildungen
Der*die Teilnehmende kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Naturschule bzw. beim Kooperationspartner. Erfolgt der Rücktritt
vor dem Anmeldeschluss erhält der*die Teilnehmende die Anzahlung zurück, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 25,00.
nach dem Anmeldeschluss, aber vor Kursbeginn, wird die Anzahlung einbehalten. Stellt der*die zurücktretende Teilnehmende eine Ersatzperson,
entfällt die Zahlungspflicht, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 €. Die Ersatzperson muss die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und sich verbindlich anmelden.
ab Kursbeginn bis eine Woche nach Kursbeginn, so wird die Anzahlung einbehalten.
ab der zweiten Woche nach Kursbeginn, so wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
Falls der Naturschule für die Nutzung der Seminarhäuser (Aufenthalt, Übernachtung, Verpflegung) Kosten entstanden sind oder noch entstehen werden, werden diese dem*der zurückgetretenen Teilnehmenden in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt. Dies gilt gleichermaßen bei Absage einzelner Termine.
6b. Ein- bis dreitägige Fortbildungen
Der*die Teilnehmende kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Naturschule. Erfolgt der Rücktritt
vor dem Anmeldeschluss, ist eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 fällig.
nach dem Anmeldeschluss, wird die komplette Kursgebühr in Rechnung gestellt. Stellt der*die zurücktretende Teilnehmende eine Ersatz-person, entfällt die Zahlungspflicht, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 €. Die Ersatzperson muss die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und sich verbindlich anmelden.
Falls der Naturschule für die Nutzung der Seminarhäuser (Aufenthalt, Übernachtung, Verpflegung) Kosten entstanden sind, werden diese dem*der zurückgetretenen Teilnehmenden in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt.
6c. Die Naturschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
die Mindestteilnahmezahl laut Ausschreibung nicht erreicht wird, oder
der*die Dozent*in ausfällt und nicht ersetzt werden kann (gilt nur für Fortbildungen), oder
höhere Gewalt die Durchführung oder Weiterführung der Veranstaltung aus Sicht der Naturschule als unverantwortlich erscheinen lässt.
Tritt die Naturschule vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurück, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet; weitere Ansprüche z.B. durch Ausfallkosten entstehen nicht.
Die Naturschule kann den Vertrag fristlos kündigen und den*die Teilnehmer*in von der Veranstaltung ausschließen, wenn diese*r die Veranstaltung in nicht unerheblichem Maße stört oder in anderer Weise die Verwirklichung des Kurszieles gefährdet. In diesem Fall sind die vollen Teilnahmegebühren von dem*der Teilnehmenden zu tragen.
7. Konzeptionsschutz
Ausgegebene schriftliche Unterlagen sind geistiges Eigentum der Naturschule Deutschland e.V. bzw. der jeweiligen Dozierenden und als solche gekennzeichnet. Die Teilnehmenden verpflichten sich, diese nur für den eigenen persönlichen Gebrauch zu nutzen. Vervielfältigung oder eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, ist nicht erlaubt.
8. Bescheinigungen
8a. Weiterbildungen:
Der*die Teilnehmende erhält während bzw. nach Beendigung der Weiterbildung von der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner folgende Rechnungen und Bescheinigungen:
Eine Rechnung pro Kalenderjahr über die Teilnahmegebühren bzw. eine Bestätigung über die bezahlte Gebühr.
Bescheinigungen über gezahlte Unterkunfts- und Verpflegungskosten, sofern diese nicht vom Seminarhaus selbst ausgestellt wurden.
Eine ausführliche Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat (bei erfüllten Voraussetzungen – siehe Bedingungen für den Erhalt in den jeweiligen Kursbeschreibungen bzw. Anmeldeunterlagen – sowie bei vollständig abgeschlossener Bezahlung aller Kurskosten).
Zum Erwerb eines Zertifikates innerhalb der Weiterbildungen der Naturschule Deutschland e.V. sind die Seminartage vollständig wahrzunehmen. Die maximale Fehlzeit beträgt ein komplettes Seminar oder zwei einzelne Seminartage. Wird die zulässige Fehlzeit aus triftigen Gründen überschritten, kann das Versäumte in Ausnahmefällen und nach Absprache an einem unserer Kursstandorte nachgeholt werden. Auf aktive Nachfrage durch den*die Teilnehmer*in bieten wir höchstens zwei Mal Termine zum kostenpflichtigen Nachholen an. Wird kein Termin wahrgenommen, erlischt der Anspruch auf das Zertifikat.Verpasste Seminare müssen innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden.
8b. Fortbildungen (mehrteilige und ein- bis dreitägige):
Der*die Teilnehmende erhält am Ende der Fortbildung folgende Rechnungen und Bescheinigungen:
Eine Rechnung über die Teilnahmegebühren
Eine Bescheinigung über gezahlte Unterkunftskosten, sofern diese nicht vom Seminarhaus selbst ausgestellt wurde
Eine Teilnahmebescheinigung
Für eine erneute Ausstellung der oben genannten Bescheinigungen sowie die Ausstellung darüber hinaus gehender Bestätigungen und/oder Bescheinigungen wird jeweils eine Verwaltungsaufwandspauschale in Höhe von 15,00 € erhoben.
9. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Naturschule Deutschland e.V., siehe https://www.naturschule.de/datenschutz
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
- Auf das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmenden und Naturschule findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Ein*e Teilnehmer*in kann die Naturschule nur an deren Sitz verklagen.
- Für Klagen der Naturschule gegen eine*n Teilnehmende*n ist der Wohnsitz des/der Teilnehmenden maßgeblich. Liegt dieser im Ausland oder ist er zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht festzustellen, wird als Gerichtsstand Freiburg i.Br. vereinbart.
Stand 06.08.2025
Diese AGB gelten für alle Fort- und Weiterbildungen der Naturschule Deutschland e.V. (infolge Naturschule), auch für Kurse, die in Kooperation mit einem anderen Bildungsträger (infolge Kooperationspartner) stattfinden und die bis Ende 2025 starten.
Anmeldung und Anzahlung
Die Anmeldung des/der Teilnehmenden hat schriftlich auf den dafür vorgesehenen Anmeldeformularen/Onlineformularen zu erfolgen. Bei Weiterbildungen und mehrteiligen Fortbildungen ist sie erst dann verbindlich, wenn der/die Teilnehmende eine Anzahlung gemäß Anmeldeformular auf das Konto der Naturschule bzw. des für die finanzielle Abwicklung zuständigen Kooperationspartners überwiesen oder der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat und mit der Anmeldung die Zahlungsvereinbarung für die Zahlung des Restbetrags getroffen wurde.
Der Vertrag zwischen dem/der Teilnehmenden und der Naturschule bzw. dem Kooperationspartners kommt nach der Anmeldung durch schriftliche Erklärung der Naturschule bzw. des Kooperationspartners zustande. Die Annahme erfolgt, wenn die genannten Erklärungen unterschrieben vorliegen und keine sonstigen Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.
Kommt der Vertrag nicht zustande oder sagt die Naturschule eine Veranstaltung ab, werden geleistete Anzahlungen zurückerstattet.Gesamtkosten
Die aktuell gültigen Preise sind der Website und den Printmedien der Naturschule sowie den Anmeldeunterlagen zu entnehmen. Die mit der Anmeldung getroffene Zahlungsvereinbarung ist verbindlich. Falls der/die Zahlende bzw. Rechnungsempfänger*in nicht der/die Teilnehmende selbst ist, muss dies bei der Anmeldung schriftlich mit der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner geklärt worden sein. Der/Die Teilnehmende bleibt auch bei einer kompletten oder teilweise Zahlung der Kursgebühr durch Dritte (z.B. Arbeitgeber, öffentliche Mittel, Bildungsprämie u.ä.) gegenüber der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner verantwortlich für die komplette Bezahlung der Kursgebühr, wenn diese Zahlung durch Dritte aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgt.2a. Kursgebühren bei Weiterbildungen und mehrteilige Fortbildungen
Soweit nicht anders mit einem Kooperationspartner der Naturschule vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung zu leisten, deren Höhe der Kursbeschreibung auf der Website/dem jeweiligen Anmeldeformular zu entnehmen ist. Der Restbetrag wird in monatlichen Raten per SEPA-Lastschrift von einem vom Rechnungsempfänger zu benennenden Konto jeweils zu den auf der Website/im Anmeldeformular genannten Terminen abgebucht.
- Ist eine SEPA-Lastschrift nicht einlösbar und wird von der Bank mittels Rücklastschrift zurückgewiesen (z.B. wegen mangelnder Deckung des Kontos oder falsch angegebener Bankverbindung), behält sich die Naturschule bzw. der Kooperationspartner vor, den erneuten Einzug einschließlich der von der Bank erhobenen Gebühren für die Rücklastschrift mit einer verkürzten Frist von fünf Kalendertagen per Email anzukündigen und durchzuführen. Bei Verzug einer Rate länger als vier Wochen oder von mehr als einer Rate wird der Gesamtrestbetrag sofort fällig.2b. Kursgebühren bei ein- bis dreitägigen Fortbildungen
Bei ein- bis dreitägigen Fortbildungen wird der Gesamtbetrag umgehend nach Ende der Veranstaltung, frühestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung, vom vereinbarten Konto per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der genaue Termin der Abbuchung wird dem/der Teilnehmenden auf der Rechnung mitgeteilt. Ist die SEPA-Lastschrift nicht einlösbar und wird von der Bank mittels Rücklastschrift zurückgewiesen (z.B. wegen mangelnder Deckung des Kontos oder falsch angegebener Bankverbindung) behält sich die Naturschule vor, den erneuten Einzug einschließlich der von der Bank erhobenen Gebühren für die Rücklastschrift mit einer verkürzten Frist von fünf Kalendertagen per Email anzukündigen und durchzuführen.2c. Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die angegebenen Kosten werden von dem/der Teilnehmenden in der Regel bar vor Ort entrichtet. Sie sind auch dann fällig, wenn der/die Teilnehmende nicht zur Veranstaltung erscheint oder diese Leistungen aus anderen Gründen nicht in Anspruch nimmt.Leistungen
Die von der Naturschule angebotenen Leistungen ergeben sich aus der Website und den aktuellen Printmedien der Naturschule. Die Naturschule behält sich Änderungen der terminlichen oder inhaltlichen Leistungen vor, ebenso die Auswahl der Dozierenden und des Seminarortes. In Einzelfällen kann es zu Änderungen eines Termins, eines Seminarorts oder eines Dozierenden kommen. Dies versucht die Naturschule nach Möglichkeit zu vermeiden. Sollte es dennoch nötig sein, werden die Angemeldeten über die Änderungen umgehend informiert. Eigene Buchungen der Teilnehmenden (z.B. nicht stornierbare Zugtickets oder Unterkünfte) geschehen auf ihr eigenes Risiko. Sollten solche Buchungen aufgrund einer Ortsverlegung oder Terminverschiebung nicht genutzt werden können, kommt die Naturschule nicht für entstandene Kosten auf.
Nicht von den Leistungen umfasst sind Versicherungen der Teilnehmenden, auch wenn sie von der Naturschule empfohlen werden; hierfür ist der/die Teilnehmende selbst verantwortlich.
Der/Die Teilnehmende nimmt an den Kursen auf eigene Verantwortung teil und versichert mit dem Vertragsabschluss, dass er/sie physisch und psychisch in der Lage ist, das Angebot wahrzunehmen. Fragen oder Unsicherheiten diesbezüglich klärt der/die Teilnehmende im Zuge der Anmeldung mit der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner.
Ein Anspruch auf Ersatzveranstaltungen z.B. wg. krankheitsbedingter Abwesenheit des/der Teilnehmenden besteht nicht.Haftung
Die Naturschule verpflichtet sich, die jeweiligen Veranstaltungen gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen. Die Haftung der Naturschule für Personen- oder Sachschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.Rücktritt/Kündigung
5a. Rücktritt/Kündigung bzgl. Weiterbildungen, mehrteilige Fortbildungen
Der/Die Teilnehmende kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich kundzutun, der Rücktrittsgrund ist auf Verlangen nachzuweisen. Wird der Rücktritt
- vor dem Anmeldeschluss erklärt (entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Naturschule bzw. beim Kooperationspartner), so erhält der/die Teilnehmende die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 25,00 zurück.
- nach dem Anmeldeschluss, aber vor Kursbeginn erklärt, erhält der/die Teilnehmende die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 zurück, wenn ein/e Ersatzteilnehmende/r gefunden wird. Wird kein Ersatz gefunden, wird die Anzahlung einbehalten.
- ab Kursbeginn bis eine Woche nach Kursbeginn erklärt, so wird die Anzahlung einbehalten.
- ab der zweiten Woche nach Kursbeginn erklärt, so wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
Falls der Naturschule für die Nutzung der Seminarhäuser (Aufenthalt, Übernachtung, Verpflegung) Kosten entstanden sind oder noch entstehen werden, werden diese dem/der zurückgetretenen Teilnehmenden in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt. Dies gilt gleichermaßen bei Absage einzelner Termine.5b. Rücktritt/Kündigung bzgl. Ein- bis dreitägige Fortbildungen
Der/Die Teilnehmende kann aus wichtigem Grund von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich kundzutun. Wird er
- vor dem Anmeldeschluss erklärt (entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Naturschule), ist eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 fällig
- nach dem Anmeldeschluss erklärt, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 fällig, wenn ein/e Ersatzteilnehmende/r gefunden wird. Wird kein Ersatz gefunden, wird die komplette Kursgebühr in Rechnung gestellt.
Falls der Naturschule für die Nutzung der Seminarhäuser (Aufenthalt, Übernachtung, Verpflegung) Kosten entstanden sind, werden diese dem/der zurückgetretenen Teilnehmenden in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt.5c. Die Naturschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
I) die Mindestteilnehmerzahl laut Ausschreibung nicht erreicht wird, oder
II) der/die Dozent/in ausfällt und nicht ersetzt werden kann (gilt nur für Fortbildungen), oder
III) höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung aus Sicht der Naturschule als unverantwortlich erscheinen lässt.
Tritt die Naturschule vor Beginn des Kurses vom Vertrag zurück, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet; weitere Ansprüche entstehen nicht.
Tritt die Naturschule nach Beginn des Kurses zurück, so werden in den Fällen II und III die bisher bezahlten Kosten einbehalten bzw. bleiben fällig, die zukünftig fälligen Kosten erlöschen.
Die Naturschule kann den Vertrag kündigen, ohne Fristen beachten zu müssen, und den/die Teilnehmende/n von der Veranstaltung ausschließen, wenn er/sie die Veranstaltung in nicht unerheblichem Maße stört oder in anderer Weise die Verwirklichung des Kurszieles gefährdet. In diesem Fall sind die vollen Teilnahmegebühren vom dem/von der Teilnehmenden zu tragen.Konzeptionsschutz
Die Fort- und Weiterbildungen “Naturpädagogik”, “Facherzieher*in für Natur- und Waldpädagogik”, “Kräuterpädagogik” sowie “Tourenleitung für Natur und Landschaft” wurden von der Naturschule entwickelt und werden nur von dieser angeboten. Der/Die Teilnehmende verpflichtet sich, die ihm/ihr durch die Veranstaltungen bekannt gewordene Konzeption dieser Weiterbildungen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Zuwiderhandlungen, insbesondere durch eigene Veranstaltungen des/der Teilnehmenden auf Grundlage der o.g. Konzeptionen werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von € 15.000,00 pro Zuwiderhandlung geahndet.Bescheinigungen
7a. Bescheinigungen Weiterbildungen
Der/Die Teilnehmende erhält während bzw. nach Beendigung der Weiterbildung von der Naturschule bzw. dem Kooperationspartner folgende Rechnungen und Bescheinigungen:
- Eine Rechnung über die Teilnahmegebühren bzw. eine Bestätigung über die bezahlte Gebühr.
- Bescheinigungen über gezahlte Unterkunfts- und Verpflegungskosten, sofern diese nicht vom Seminarhaus selbst ausgestellt wurden.
- Eine ausführliche Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat (bei erfüllten Voraussetzungen - siehe Bedingungen für den Erhalt auf den jeweiligen Anmeldeunterlagen sowie bei vollständig abgeschlossener Bezahlung aller Kurskosten).
Zum Erwerb eines Zertifikates innerhalb der Weiterbildungen der Naturschule Deutschland e.V. sind die Seminartage vollständig wahrzunehmen. Die maximale Fehlzeit beträgt ein komplettes Seminar oder zwei einzelne Seminartage. Wird die zulässige Fehlzeit aus triftigen Gründen überschritten, können in Ausnahmefällen nach Absprache verpasste Seminare an einem unserer Kursstandorte nachgeholt werden. Auf aktive Nachfrage seitens des*der Teilnehmer*in werden maximal zwei Mal Termine für ein kostenpflichtiges Nachholen des verpassten Seminars angeboten, danach erlischt der Anspruch auf die Ausstellung des Zertifikates. Der/Die Teilnehmer*in muss die Fehlzeiten innerhalb von zwei Jahren ausgleichen.7b. Bescheinigungen Fortbildungen (mehrteilige und ein- bis dreitägige)
Der/Die Teilnehmende erhält am Ende der Fortbildung folgende Rechnungen und Bescheinigungen:
- Eine Rechnung über die Teilnahmegebühren.
- Eine Bescheinigung über gezahlte Unterkunftskosten, sofern diese nicht vom Seminarhaus selbst ausgestellt wurde.
- Eine Teilnahmebescheinigung.
Für eine erneute Ausstellung der oben genannten Bescheinigungen sowie die Ausstellung darüber hinaus gehender Bestätigungen und/oder Bescheinigungen wird jeweils eine Verwaltungsaufwandspauschale in Höhe von € 15,00 erhoben.Datenschutz
Wir erheben und speichern bei einer Anmeldung zu einer Veranstaltung die personenbezogenen Daten, die für die Kursabwicklung und eine funktionierende Kommunikation mit dir erforderlich sind: Vorname, Name, Postanschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Geburtsdatum, Beruf sowie Bankverbindung (letztere nur, wenn die Bezahlung der Kursgebühr über uns abgewickelt wird). Über die von dir angegebenen Kontaktdaten lassen wir dir alle Informationen zur Veranstaltung zukommen, zu der du dich angemeldet hast. Wenn die Veranstaltung mit einem in der Ausschreibung genannten Kooperationspartner durchgeführt wird, geben wir an diesen die für die Abwicklung relevanten persönlichen Daten weiter. Eine Nutzung für weitere Zwecke erfolgt nicht. Die Kooperationspartner VHS Heidelberg, VHS Stuttgart, VHS Leipziger Land und Lohmarer Institut für Weiterbildung (LIW) erhalten folgende personenbezogene Daten für den Bezug von Landesgeldern: Vorname, Nachname, Geschlecht. Eine weitere Nutzung deiner Daten erfolgt nicht. Bitte beachte in diesen Fällen auch die Datenschutzerklärung des Kooperationspartners.
Bezüglich aller Verwendungen, die darüber hinausgehen, fragen wir dich immer gesondert um deine Einwilligung, die du freiwillig erteilen kannst. Das betrifft z.B.
- die Weitergabe deiner Kontaktdaten an andere Teilnehmende, um Absprachen bzgl. der Anreise zu ermöglichen.
- den Wunsch, unseren Newsletter zu abonnieren oder regelmäßig Veranstaltungshinweise per Email zu erhalten oder unser gedrucktes Jahresprogramm.
- die Nutzung von Fotos aus den Kursen für künftige Ausschreibungen der Naturschule (Website, Flyer, Kursbeschreibungen, Newsletter).Rechtswahl und Gerichtsstand
- Auf das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmenden und Naturschule findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- Ein/e Teilnehmende*r kann die Naturschule nur an deren Sitz verklagen.
- Für Klagen der Naturschule gegen eine/n Teilnehmende*n ist der Wohnsitz des/der Teilnehmenden maßgeblich. Liegt dieser im Ausland oder ist er zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht festzustellen, wird als Gerichtsstand Freiburg i.Br. vereinbart.